Streitschlichtung
Nicht immer ist der Gang vor Gericht notwendig oder gewollt. Bei sogenannten Schiedsgutachten einigen sich die Parteien auf einen Sachverständigen, der frei und unabhängig den Sachverhalt und die Vorträge der Parteien prüft und anschließend ergänzend zu seiner fachlichen Stellungnahme einen Lösungsvorschlag erarbeitet und diesen mit den Beteiligten abstimmt.
Eine weitere, außergerichtliche Streitbeilegung ist das versicherungsrechtliche Sachverständigenverfahren, das einer Vereinfachung der Schadensabwicklung dient. Halten sich die Beteiligten des Verfahrens (Versicherer, Versicherungsnehmer und Sachverständige) an die Verfahrensweise, gelingt die Schadenabwicklung meist sehr zügig. Die Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass sich Versicherer und Versicherungsnehmer auf je einen Sachverständigen einigen und zusätzlich ein Obmann benannt wird. Beide Sachverständige erstellen ein gemeinsames Gutachten.