Consulting

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Als Sachverständiger bin ich nicht nur für  Gerichte und Versicherungen tätig, sondern biete  auch Ingenieur- und Beratungsleistungen für Unternehmen, Behörden, Verbände und private Auftraggeber an.

Wertgutachten

Werden Betriebe verkauft oder ist die Übernahme eines Betriebs geplant, sind Wertgutachten unverzichtbares Hilfsmittel zur Bestimmung eines angemessenen Preises, aber auch zur Feststellung von möglichen Instandsetzungsrückständen oder wertverbessenden Faktoren.

Standortbewertung

Ist ein Grundstück für den Betrieb einer Waschanlage geeignet? Mit welchen Umsätzen kann gerechnet werden? Wie hoch sind die Investitionen und Betriebskosten? Diese und viele weitere Fragen werden durch Standortanalysen beantwortet. Sie geben dem Investor eine hohe Planungssicherheit und sind bei einer erforderlichen Finanzierung ohnehin unverzichtbar. Standortanalysen sind aber nicht nur eine Momentaufnahme, sondern zeigen auch vorausschauend die mittelfristigen Perspektiven und Risiken des Projektstandorts, aber auch generelle Marktchancen und – risiken auf.  

Prozessanalysen

Nur eine gut funktionierende und optimal eingestellte Waschanlage kann perfekte Wasch- und Trockenergebnisse erzielen, Potenziale voll ausschöpfen und Schäden vermeiden. Eine externe Prozessanalyse kann Mängel frühzeitig erkennen, Abläufe verbessern und langfristig beste Betriebsergebnisse sicherstellen.

Abwasserbehandlung

An Waschanlagen wird überwiegend das anfallende Abwasser vorbehandelt, gereinigt und anschließend weitestgehend wieder verwendet. Neben der Sicherstellung einer ausreichenden und unbedenklichen  Wasserqualität sind eine Vielzahl gesetzlicher Vorgaben und Regelwerke zu beachten.  Zu all diesen Themen hat mein Sachverständigenbüro aufgrund der öffentlichen Bestellung durch die IHK eine Alleinstellung. Weiterhin bin ich Fachkundiger gem. DIN 1999-100 und  aktiv in die Erarbeitung von Normen und Regelwerken durch die Mitarbeit in Sachverständigenausschüssen des DIN, DIBt und DWA eingebunden.

  • Schwerpunkt ist die Ausarbeitung von gutachterlichen Stellungnahmen zur  Sicherstellung von gesetzes- und regelkonformen Lösungen zur Abstimmung mit den zuständigen Vollzugsbehörden. Hierzu gehört auch die rechnerische Überprüfung von Abscheider- und Kreislaufanlagen mit den erforderlichen hydraulischen Auslegungen und Bemessungen.  
  • Neben Gerichtsvorgängen werden bei Unstimmigkeiten zwischen Betreiber, Hersteller und Planer oft sogenannte Schiedsgutachten erstellt, welche ein Gerichtsverfahren vermeiden und für alle Beteiligten zu einer kurzfristigen, praktikablen und tragfähigen Lösung verhelfen können.
  • Die Ermittlung von Verdunstungs- und Verschleppungsverlusten von Wasser, was beim Betrieb von Fahrzeugwaschanlagen unvermeidbar ist, werden anlagenspezifisch und  anhand allgemein anerkannter Verfahren in Form von Gutachten erstellt, welche dem Betreiber eine Reduzierung der Abwassergebühren ermöglicht.

Gutachten für Haftpflichtschäden

Für einen Geschädigten ist immer empfehlenswert, ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen zu lassen. Nur so lassen sich erforderliche Instandsetzungskosten und Betriebsunterbrechungen präzise ermitteln. Im Einzelfall erfüllt ein zeitnah vom Geschädigten in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten auch die Forderung zur Schadensbegrenzung und Verkürzung der Betriebsunterbrechung.
Die Kosten für ein nach einem Schadensfall in Auftrag gegebenes Gutachten trägt die gegnerische Versicherung.

Streitschlichtung

Nicht immer ist der Gang vor Gericht notwendig oder gewollt. Bei sogenannten Schiedsgutachten einigen sich die Parteien auf einen Sachverständigen, der frei und unabhängig den Sachverhalt und die Vorträge der Parteien prüft und anschließend ergänzend zu seiner fachlichen Stellungnahme einen Lösungsvorschlag erarbeitet und diesen mit den Beteiligten abstimmt.

Eine weitere, außergerichtliche Streitbeilegung ist das versicherungsrechtliche  Sachverständigenverfahren, das einer Vereinfachung  der Schadensabwicklung  dient.  Halten  sich die  Beteiligten  des  Verfahrens (Versicherer, Versicherungsnehmer und Sachverständige) an die Verfahrensweise, gelingt die Schadenabwicklung meist sehr zügig. Die Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass sich Versicherer und Versicherungsnehmer auf je einen Sachverständigen einigen und zusätzlich ein Obmann benannt wird. Beide Sachverständige erstellen ein gemeinsames Gutachten.

Regelwerke

Regelwerke sind nicht nur Erkenntnisquellen, sondern können in einem Vertragsverhältnis auch rechtlich verbindliche Wirkung haben. Im Wasserrecht sind beispielsweise Regelwerke oft einer gesetzlichen Forderung gleichgestellt.
Die Berufung und Mitarbeit in Ausschüssen zur Erstellung von Normen und Regelwerken, welche sich mit dem Betrieb von Fahrzeugwaschanlagen auseinandersetzen, sind mir seit Beginn meiner Tätigkeit in dieser Branche ein hohes Anliegen.
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