Die Beurteilung von Schäden an und durch Waschanlagen erfordert interdisziplinäres Fachwissen und baut auf Ingenieurswissen aus dem Maschinenbau, der Elektro- und Fahrzeugtechnik, sowie der Prozessautomation auf.
So sind u.a. zur Erstellung fundierter Gutachten umfangreiche Kenntnisse in der Fahrwerks- und Lackiertechnik, dem Aufbau und Wirkprinzip unterschiedlichster Waschanlagen, insbesondere deren Steuerungs- und Regelungstechnik notwendig. Aber auch die Auswirkung der zur Verwendung kommenden Wasch- und Reinigungsmittel, der Wasserversorgung oder dem Betrieb von kraftbetätigten Toren erfordern zusätzliches fundiertes Fachwissen. Hinsichtlich berufsgenossenschaftlicher Auflagen, der Arbeitssicherheit und der Betriebssicherheitsverordnung kommen weitere Anforderungen hinzu.
- Unfallanalytik bei Waschstraßenschäden: Beurteilung und Analyse von Stoßvorgängen bei Anfahr- und Auffahrkontakten (statisch, dynamisch), Rekonstruktion von Schadensabläufen (teilweise computergestützt), Plausibilitätsprüfungen und Schadenskausalität
- Fahrzeugkunde: konstruktive Kfz-Gestaltung, Belastungen auf Fahrzeugteile wie Außenspiegel und Spoiler bei Kontakt mit Waschwalzen oder anderen Wasch- und Trockeneinrichtungen, Zugkräfte auf Anbau-, bzw. zusammengefügte Bauteile (u.a. Zug auf Spalte), Ermittlung von Vorschäden und Abgrenzungen zum Auslieferungszustand und Auswirkungen von Assistenzsystemen (inkl. E-Fahrzeuge)
- Fahrwerkstechnik: Fahrwerkregelsystem, Lenkgeometrie, statisches und dynamisches Verhalten von Reifen, Kenngrößen für Reifen und Felgen, sowie Beurteilung von Reifen und Reifendrücken, Oberflächenschäden an Felgen und deren Instandsetzung, Beurteilung von Fahrwerksveränderungen
- Kompatibilitätsanalysen - Kausalität von Schäden an Fahrzeugen mit Kollisionsobjekten (teilw. computergestützt)
- Messen, Regeln und Steuern: Analyse von Prozessabläufen, Funktionsprüfungen (Anpressdrücke von Waschwalzen, Prozessanomalien, Sensorik, sowie Hydraulik und Pneumatik), speicherprogrammierbare Steuerungen, Sensorik
- Anlagentechnik: Beurteilungen des technischen Zustandes (z. B. hinsichtlich Wartungsrückstände, Verschleiß und Sicherheit)
- Antriebstechniken, Unterschiede der Waschmechanik
- Feststellungen zum Stand der Technik und bestimmungsgemäßen Betrieb von Waschanlagen und deren technischen Einrichtungen
- Förder- und Transporteinrichtungen von Waschstraßen
- Elektrische Betriebseinrichtungen (u.a. VDI-Richtlinien, DGUV V3 (früher BGV A3), etc.)
- Oberflächen- und Lacktechnik:
- Beurteilung von Lackschäden wie Kratzer, Abschürfungen oder Rissbildung
- Glasschäden oder Eigenschaften von glasklaren/gefärbten Kunststoffen
- Wasch- und Reinigungsmittel: Auswirkungen unterschiedlicher Chemieprodukte auf Oberflächen wie Lack, Felgen, Glas und Abdichtungen hinsichtlich Verätzungen, Oberflächenveränderungen eloxierter Bauteile und Veränderungen von Materialeigenschaften wie z.B. Dichtungen
- Kenntnisse unterschiedlicher Lackier- und Beschichtungstechniken, Materialeigenschaften und Instandsetzungsmethoden
- Hinzu kommen verstärkt Bewertungen bezüglich möglicher Instandsetzungsverfahren für Mattlacke und Folierungen
- Charakterisierung von Kratzern und Lackschäden hinsichtlich Verursachung
- Messsysteme und -verfahren für Lackbuerteilung (z.B. Lackhärte, Schichtdicke und Glanzgradbestimmung)
- Materialverhalten: Beurteilung von Oberflächenbelastungen auf Karosserie (u.a. Beulsteifigkeit), Glas und Kunststoffen
- Waschmaterialien: Reinigungsverhalten, mechanische Kraftübertragung und Verschleißauffälligkeiten unterschiedlichster Materialien wie Bürsten, Textil, Schaumstoff, Microfaser. Hierzu gehört auch die Beurteilung von sogenannten hybriden Waschmaterialen
- Betriebswirtschaftliche Analysen und Vergleich mit Kenndaten bei Betriebsunterbrechungen oder Strafverfolgung durch Finanzbehörden.
- Fehler-Ursachenanalyse (root cause analysis) z.B. nach Betriebsunfällen mit Pesonenschäden oder Beinaheunfällen
sowie
- Wassertechnik: Überprüfung der Wasserqualität (Frisch- und Brauchwasser), Wasserverwendung und –führung in Waschanlagen Abscheidetechnik und Kreislaufanlagen, wasserrechtliche Anforderungen
- Schäden an Tankstelleneinrichtungen - Anfahrschäden an Zapfsäulen und Betankungsanlagen, Werbeeinrichtungen (freistehend oder an Gebäude montiert) und Preismasten